Mitgliedschaft

Die Satzung der AKL regelt die Mitgliedschaft folgendermaßen:

1. Der Verein kennt ordentliche, außerordentliche und fördernde Mitglieder.

2. Ordentliches Mitglied kann jede römisch-katholische Person werden, die in der Disziplin ,Liturgiewissenschaft‘ oder in deren Grenzgebieten wissenschaftlich ausgewiesen ist (Promotion) und die Berechtigung zum Hochschullehrer oder zur Hochschullehrerin hat. Diese Berechtigung ist durch die Habilitation oder die Berufung auf eine Professur (auch eine Juniorprofessur) an einer (Fach-)Hochschule oder Fakultät gegeben. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

3. Außerordentliches Mitglied kann jede in der Disziplin ,Liturgiewissenschaft‘ oder deren Grenzgebieten promovierte Person werden, die an der Arbeit der Liturgiewissenschaft interessiert ist. Weitere Personen können auf Vorschlag eines ordentlichen Mitglieds vom Vorstand zugelassen werden.

4. Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Zielsetzung des Vereins bejaht und deren Arbeit durch finanzielle Zuwendungen oder in sonstiger Weise unterstützt.

5. Die Mitgliedschaft wird bei dem bzw. der Vorsitzenden des Vereins beantragt.

6. Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.

7. Zu Ehrenmitgliedern können natürliche Personen auf Vorschlag des Vorstandes von der Vollversammlung berufen werden, die sich außerordentliche Verdienste um die Ziele der Vereinigung erworben haben. Von der Entrichtung eines Mitgliedsbeitrags sind sie befreit.

Interessenten wenden sich an:

Arbeitsgemeinschaft katholischer Liturgiewissenschaftlerinnen und
Liturgiewissenschaftler eV
c/o Univ.-Prof. Dr. Alexander Zerfaß
Universitätsplatz 1
5020 Salzburg